Geldeinzahlungen / Brief- und Telefonkontakt / Paket

Geldeinzahlungen

Bitte überweisen Sie Geldeinzahlungen für Gefangene an:

Bank:Volksbank Trier
IBAN:DE70 5856 0103 0000 2288 22
BIC:GENODED1TVB

Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Empfänger ist die Zahlstelle der Justizvollzuganstalt Trier.
  • im Feld "Verwendungszweck" des Überweisungsträgers muss u. a. der Vor- und Zuname
    des Inhaftierten und der Verwendungszweck der Einzahlung angegeben werden.
  • achten Sie bitte auf eine lesbare Angabe des Empfänger- und Absendernamens.
    Hierdurch wird der Verwaltungsaufwand reduziert und der Inhaftierte kann schneller über sein Eigengeld verfügen.
  • Steht bei der Überweisung von 100 Euro nur z.B. "für Einkauf und TV" ohne Angabe der Einzelbeträge, wird der gesamte Betrag als zweckgebundenes Eigengeld gebucht. Der Gefangene kann das Geld dann nicht mehr für den Einkauf verwenden.

Bareinzahlungen (z.B. beim Besuch) sind aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG Geldsendungen nicht zulässig sind.

 

Brief- und Telefonkontakt

Briefe von und an Untersuchungsgefangene unterliegen grundsätzlich der Briefkontrolle durch das zuständige Gericht bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft, wodurch sich die Postlaufzeiten geringfügig verlängern.

Das Telefax der Justizvollzugsanstalt und die E-Mailadresse der JVA stehen für den Schriftverkehr der Gefangenen nicht zur Verfügung. Sofern Sie mit einem Inhaftierten Kontakt aufnehmen möchten, kann dies ausschließlich über den Postweg erfolgen.

Gefangene sind telefonisch nicht zu erreichen, haben jedoch – sofern durch JVA bzw. Gericht/Staatsanwaltschaft genehmigt und sie über finanzielle Mittel verfügen -, die Möglichkeit aus der Haft zu telefonieren. Die Gefangenen sind über die Verfahrensweise informiert und müssen die Erlaubnis zum Telefonieren förmlich beantragen.

 

 

Paketempfang

Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln sind nicht zugelassen. Über die Genehmigung sonstiger Pakete wird nur auf Antrag im Einzelfall entschieden.

Pakete werden nur auf dem Postwege angenommen.