Psychotherapeutische Ambulanz der Justiz (PAJu) Trier

Die Psychotherapeutische Ambulanz der Justiz (PAJu Trier) ist eine Nachsorge-Einrichtung zur Behandlung von Straftäterinnen und Straftätern, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verübt haben. Sie ist der Justizvollzugsanstalt (JVA) Trier angegliedert. Die PAJu Trier bietet spezifische therapeutische Angebote  an und richtet sich an Erwachsene. Die PAJu Trier leistet einen wirksamen Beitrag zum Opferschutz und begegnet ihren Klienten mit Respekt und menschlicher Achtung. Hinsichtlich der Taten bezieht sie eine klar ablehnende Haltung. 

Da die Zahl männlicher Täter in der Zielgruppe überproportional vertreten ist, wird im Folgenden die männliche Ausdrucksform verwendet.

Die Therapieambulanz ist eine Einrichtung der Justiz und bietet den "Baustein Therapie" im Nachsorgekonzept der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht. Mit den fallführenden Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern besteht eine enge Zusammenarbeit. Daneben findet ein fachlicher Austausch mit weiteren Einrichtungen der ambulanten und stationären Behandlung von Sexualstraftätern bundesweit und im europäischen Ausland statt.

Das therapeutische Team besteht aus einer Psychologischen Psychotherapeutin als Leiterin der Ambulanz und einer weiteren Psychologischen Psychotherapeutin.

Die Ambulanz verfügt über eigene Räumlichkeiten ohne direkte Anbindung an die JVA Trier. Sie richtet sich an Klienten mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Rheinland-Pfalz. Maßgeblich ist die Erreichbarkeit der PAJu für die Klienten.

Aufnahmemodalitäten

Das Angebot der PAJu Trier richtet sich an Erwachsene mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen haben. Darüber hinaus werden aus der Sicherungsverwahrung Entlassene aufgenommen.

Als Nachsorgeeinrichtung der Justiz in Rheinland-Pfalz behandelt die PAJu Trier bevorzugt Klienten, die in einer Justizvollzugseinrichtung eine intramurale Therapie begonnen haben und deren erfolgreicher Abschluss der Nachsorge bedarf.

Bei zusätzlichen Kapazitäten kann in Einzelfällen auch die Aufnahme von weiteren Personengruppen geprüft werden (z. B. haftentlassene Sexualstraftäter ohne intramurale Behandlung mit entsprechender Weisung sowie Probanden der Bewährungshilfe ohne vorherige Haftverbüßung mit einer entsprechenden Therapieweisung).

Die PAJu Trier ist nicht geeignet zur Behandlung von Klienten mit psychiatrischen Störungen und akuter Suchtmittelabhängigkeit. Hier sind jeweils andere Einrichtungen angezeigt, für deren Benennung die Ambulanz im Vorfeld ggf. beratend tätig werden kann.

Bei einer Nachsorge nach der Haft sollte der Erstkontakt sechs bis spätestens drei Monate vor dem voraussichtlichen Entlassungstermin aus dem Justizvollzug stattfinden. Dies dient der Einschätzung der Behandelbarkeit mit den Möglichkeiten der PAJu sowie dem Aufbau einer tragfähigen Beziehung bis zum Haftende.

Wenn sich der zukünftige Klient nicht in Haft befindet, sollte von Seiten der Bewährungs- und Gerichtshilfe zum frühest möglichen Zeitpunkt Kontakt zur PAJu Trier aufgenommen werden. Auf Grundlage eines Bewerbergespräches und unter Einbeziehung schriftlicher Unterlagen der Entsendeanstalt bzw. der empfehlenden Institution wird eine abschließende Entscheidung zur Aufnahme in die PAJu getroffen.

Die spezifischen Rahmenbedingungen einer Therapie in der PAJu erfordern eine enge Zusammenarbeit mit justiziellen Institutionen, insbesondere der fallführenden  Bewährungshilfe und den Führungsaufsichtsstellen. Um den notwendigen Austausch gewährleisten zu können, ist die Schweigepflicht gegenüber diesen Stellen bereits gesetzlich eingeschränkt (§ 68a Abs. 8 Satz 2 und 3 StGB).

Darüber hinaus ist im Einzelfall die Entbindung von der Schweigepflicht auch gegenüber anderen Institutionen und Einrichtungen erforderlich. Alles Weitere wird in einem aussagekräftigen Behandlungsvertrag festgelegt.

Therapeutisches Konzept

Zur Sicherstellung der Behandlungsziele setzt die PAJu auf ein multimethodales Vorgehen und orientiert sich an den aktuellen Erkenntnissen der Forschung zur Behandlung von Sexualstraftätern. Neben Einzelpsychotherapien werden auch paar- und familientherapeutische Sitzungen, Krisenintervention und psychologische Beratung angeboten. Parallel findet als unverzichtbarer Bestandteil der Therapie mit Sexualstraftätern eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit anderen wichtigen Personen aus dem Umfeld (Familienangehörige, Bewährungshelfer, etc.) statt.

Die Therapie hat als primäre Zielsetzung die Rückfallvermeidung und unterteilt sich in die Schwerpunktbereiche der deliktorientierten und persönlichkeitsorientierten Arbeit.

Kosten

Die Behandlung in der Psychotherapeutischen Ambulanz der Justiz Trier ist kostenfrei, auch die Fahrtkosten können unter bestimmten Umständen übernommen werden.


Adresse und Kontakt

Bitte beachten Sie die voneinander abweichende Post- und Besucheradresse!

Postanschrift             
Justizvollzugsanstalt Trier
Psychotherapeutische Ambulanz der Justiz (PAJu)
Gottbillstraße 14
54294 Trier
 
Besucheranschrift, Telefon und Emailkontakt

PAJu Trier
Irminenfreihof 5
54290 Trier
Tel.: 0651 9987401
Fax: 0651 9987404
email: paju.jvatr(at)vollzug.jm.rlp.de

Telefonische Sprechzeiten:
Mo. bis Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr
Therapiezeiten sind nach vorheriger Vereinbarung auch nachmittags und ggf. abends möglich.

In dringenden Notfällen bekommen Sie unter folgenden Rufnummern Unterstützung:
Telefonseelsorge: 0800 111-0111
Sozialpsychiatrischer Dienst Trier: 0651 715-568
Notfalltelefon "Krisendienst": 0651 715-517